Ab heute: Neue Wege in die Psychotherapeutenausbildung – Das reformierte Psychotherapeutengesetz tritt in Kraft

Bewerberinnen und Bewerber können zum Wintersemester 2020/2021 erstmalig den Studiengang Psychotherapie antreten. Damit enden Umwege über das Psychologie- oder Pädagogikstudium. „Die Reform ermöglicht eine komplette Neuaufstellung der Ausbildung und viele Verbesserungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“, sagt SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Heidenblut. Sichergestellt wird die Versorgungsqualität unter anderem durch das Dokumentieren und Evaluieren angewandter Maßnahmen.

Der Master endet mit einer psychotherapeutischen Prüfung und der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Die Approbation ermöglicht den Absolvent*innen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auf Druck der SPD erhalten nun auch Auszubildende nach altem Recht finanzielle Unterstützung. „Wir haben uns dafür stark
gemacht, dass Auszubildende mit mindestens 1.000 Euro pro Monat von den Krankenhäusern während ihrer stationären Ausbildungsphase vergütet werden“, so Dirk Heidenblut.

Wer sich bereits in einer Psychotherapeutenausbildung befindet, hat 12 Jahre Zeit, diese nach alter Ausbildungsordnung zu beenden. Bei Härtefällen gilt nun eine Übergangszeit von 15 Jahren. Zudem ist ein Übergang aus dem alten ins neue Studium möglich.