Künftig werden die Maklergebühren beim Immobilienkauf je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Dazu sagt der Essener SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut:
„Wir entlasten gerade die Eigenheimkäufer erheblich. Oft werden Eigenheime für die persönliche Altersvorsorge gekauft. Durch die 50:50-Teilung der Maklergebühren hat nun auch der Verkäufer einen Anreiz, einen Makler erst dann einzuschalten, wenn er wirklich notwendig ist. Bislang zahlt beim Kauf oft der Käufer die volle Maklerprovision. Das schlägt erheblich auf die Erwerbsnebenkosten durch. Bezahlbares Wohnen ist eines der Megathemen der kommenden Jahrzehnte. In der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die Immobilienpreise so hoch wie nie. Die Teilung der Maklergebühren entspannt den Eigenheimmarkt deutlich.“
Ein Beispiel: Ein Haus wechselt für 300.000 Euro den Besitzer. Der Makler nimmt 4 Prozent Provision. Bedeutet für den Käufer bislang, dass er 12.000 Euro an den Makler überweisen muss. Für den Käufer reduziert sich die Summe nun auf 6.000 Euro. Das entlastet den Käufer von einem großen Teil seiner Erwerbsnebenkosten. Es fallen beispielsweise noch Gerichtskosten, Notargebühren oder Grunderwerbsteuer an. Die Kreditzinsen müssen auch bezahlt werden.