Koalition schließt Lücken im Strafrecht – Entschlossenes Vorgehen gegen Upskirting und Fotografieren von Unfallopfern

Letzte Woche hat der Bundestag erstmals ein Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen diskutiert. Lücken im Strafrecht werden geschlossen, insbesondere beim Fotografieren von Unfallopfern und beim sogenannten Upskirting. Upskirting ist das heimliche Fotografieren unter den Rock von Personen. Die Bilder werden hinterher häufig im Internet geteilt. Dazu sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

„Die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht setzt die richtigen Schwerpunkte! Endlich werden eklatante Lücken im Strafrecht geschlossen, der explizit geschützte Personenkreis wird massiv ausgeweitet. Darauf hat auch der Deutsche Juristinnenbund beim Upskirting zurecht hingewiesen. Auch das Fotografieren von Unfallopfern ist ein großes Problem. Traurig, dass mitunter lieber fotografiert wird, anstatt Erste Hilfe zu leisten. Daneben ist es meiner Meinung nach sinnvoll, sich näher mit digitalem Missbrauch im Internet zu beschäftigen. Etwa auch, wenn nach dem Ende einer Beziehung im Rahmen von Sexting vorab einvernehmlich privat ausgetauschte Intimfotos im Internet veröffentlich werden. Da braucht es mehr Prävention und Sensibilisierung bei der Polizei, der Justiz und den Jugendlichen. Eine gute Initiative sind etwa die Medienscouts an einer Essener Schule. Sie schärfen den Blick für den richtigen Umgang mit Messengern wie WhatsApp und dem Internet. Sie greifen Themen wie digitalen Missbrauch engagiert auf.“