Mütter und Väter sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld haben. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs, der heute im Parlament beschlossen wurde. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen freut sich:
„Wir machen das Elterngeld krisenfest. Die Corona-Pandemie hat spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Dazu gehört, dass immer mehr Mütter und Väter die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten können. Die geltenden Regelungen zum Elterngeld sind auf diese aktuelle Situation nicht zugeschnitten. Sie sollen deshalb für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst werden, um Mütter und Väter in der aktuellen Situation weiter effektiv mit dem Elterngeld zu unterstützen.“
Viele Eltern, die systemrelevanten Berufsgruppen angehören, etwa Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte oder Polizistinnen und Polizisten, sind aufgrund der aktuellen Situation besonders gefordert. Sie werden an ihrem Arbeitsplatz dringend gebraucht und können häufig weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Dadurch besteht das Risiko, dass ihnen Elterngeldmonate verloren gehen.
Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen. Das betrifft Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, aber auch werdende Eltern, denen durch das gesunkene Einkommen Nachteile bei der späteren Berechnung der Elterngeldhöhe drohen. Denn Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Konkret sind folgende Änderungen geplant:
Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den sogenannten Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Auch Eltern und werdenden Eltern, die durch die Corona-Krise Einkommensverluste haben – etwa durch Kurzarbeit – soll dadurch kein Nachteil im Elterngeld entstehen. Das bedeutet konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, das Eltern aufgrund der Corona-Pandemie während des Bezugs von Elterngeld erhalten, reduzieren die Höhe des Elterngelds nicht. Bei werdenden Eltern sollen Monate mit pandemiebedingten Einkommenseinbußen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden, um ein Absinken des Anspruchs zu verhindern.