Am Freitag hat der Bundestag Lücken im Strafrecht geschlossen. Cybergrooming soll künftig leichter strafrechtlich zu verfolgen sein. Als Cybergrooming wird das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet bezeichnet, mit dem Ziel sexuelle Kontakte anzubahnen. Dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
„Die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht setzt die richtigen Schwerpunkte! Eklatante Lücken im Strafrecht werden geschlossen. Der Schutz von Kindern vor Verbrechern im Internet muss oberste Priorität haben. Das gehen wir mit dieser Strafrechtsänderung entschlossen an.“
Im Strafgesetzbuch wird festgeschrieben, dass künftig Cybergrooming auch dann strafbar ist, wenn der Täter irrig annimmt mit einem Kind zu sprechen. Bislang ist die Versuchsstrafbarkeit eingeschränkt. So können sich Ermittler im Internet als Kinder ausgeben. Zusätzlich sollen speziell geschulte Ermittler künftig mit künstlich hergestellten Materialien gezielt in einschlägigen Tauschbörsen im Internet auf Verbrecherjagd gehen. Durch die Rechtsänderung können solche Fälle leichter vor Gericht gebracht werden.
Weiter erklärt der Essener Abgeordnete Dirk Heidenblut: „Daneben ist es meiner Meinung nach sinnvoll, sich näher mit digitalem Missbrauch im Internet zu beschäftigen. Etwa auch, wenn nach dem Ende einer Beziehung im Rahmen von Sexting vorab einvernehmlich privat ausgetauschte Intimfotos im Internet veröffentlich werden. Da braucht es mehr Prävention und Sensibilisierung bei der Polizei, der Justiz und den Jugendlichen. Eine gute Initiative sind etwa die Medienscouts an einer Essener Schule. Sie schärfen den Blick für den richtigen Umgang mit dem Internet und Messengern wie WhatsApp. Sie greifen Themen wie digitalen Missbrauch engagiert auf.“