Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, die Kurzzeitpflege zu stärken. Finanzielle Anreize sollen das Kurzzeitpflegeangebot flächendeckend sicherstellen. Dazu stellt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit, klar:
„2015 haben wir die Kurzzeitpflege eingeführt. Seitdem hat sich leider kein ausreichend großes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen aufgebaut. Heute haben wir im Bundestag deshalb klargestellt, dass wir eine breite und flächendeckende Versorgung sicherstellen wollen. Dazu braucht es wirtschaftliche Anreize und eine auskömmliche Vergütung aus den Sozialkassen. Die SPD hat bereits im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass wir bei der Kurzzeitpflege gesetzlich nachbessern wollen. Mit dem heutigen Beschluss nehmen wir die Bundesregierung in die Pflicht, dass sie das zügig angeht.“
Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die heimische Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Mit ihrer Hilfe kann eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisensituation bewältigt werden. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen, selbst einen Krankenhausaufenthalt anzutreten oder sich eine Auszeit zu nehmen. Kurzzeitpflege kann eine vollstationäre Langzeitpflege hinauszögern oder gar verhindern. Davon profitieren Pflegebedürftige, denn viele Menschen wollen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben.