Derzeit wird eine mögliche Verzögerung bei der Formulierung des Gesetzentwurfes über weitere Regelungen der elektronischen Patientenakte (ePA) diskutiert. Grund: Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes in der ePA. Für den SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut, Berichterstatter für eHealth und Telemedizin, hat der Datenschutz oberste Priorität:
„Wir brauchen jetzt eine schnelle Einigung innerhalb der Bundesregierung. Der Start der ePA zum 1.1.2021 darf nicht gefährdet werden. Die ePA ist ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Wenn sie nicht fristgerecht an den Start geht, dürfen die Versicherten nicht gezwungen sein, sich auf Modelle von Drittanbietern mit bedenklichen Datenschutzstandards einzulassen. Ich fordere alle beteiligten Ministerien und Behörden auf, sich zügig zu einigen. Das Gesundheitsministerium steht in der Pflicht, einen konsensfähigen Gesetzentwurf vorzulegen. Alle selbsternannten Experten, die die aktuelle Verzögerung zum Anlass nehmen, um die so wichtigen Datenschutzstandards aufzuweichen, sollten sich zurückhalten. Der Datenschutz muss oberste Priorität haben. Ohne hohe Datenschutzstandards gewinnt die ePA nicht das Vertrauen der Patientinnen und Patienten. Dazu gehört auch Vertrauen, dass gesetzte Zeitpläne eingehalten werden. Ohne dieses Vertrauen scheitert das Projekt. Wir stehen alle in der Pflicht das zusammenzubringen.“