Entlastung kleiner Betriebsrenten beschlossen

Heute hat der Bundestag eine umfangreiche Entlastung kleiner Betriebsrenten beschlossen. Bis zu 300 Euro haben die Betriebsrentnerinnen und -rentner künftig pro Jahr mehr im Geldbeutel. Dazu sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen:

„Wir entlasten gerade die kleinen Betriebsrenten. Das war uns so wichtig, dass wir das Gesetz im Eilverfahren verabschiedet haben. Ein großer Erfolg, der sich für die Rentnerinnen und Rentner auszahlt!“

Die bisherige fixe Freigrenze von rund 160 Euro wird in einen Freibetrag umgewandelt. Bedeutete bisher, dass jede Betriebsrente die monatlich die Freigrenze überstieg, vollständig krankenversicherungsbeitragspflichtig war. Nun ist erst jener Betrag beitragspflichtig, der oberhalb des Freibetrags liegt.

Das heißt konkret, dass Betriebsrenten bis rund 320 Euro monatlich faktisch nur maximal den halben Krankenversicherungssatz zahlen. Auch jede Betriebsrente darüber profitiert. Die Einsparung beläuft sich auf rund 300 Euro im Jahr.

Die Entlastung gilt im Übrigen auch für Direktversicherte, die eine größere Einmalzahlung aus ihrer Betriebsrente erhalten. Bei Einmalzahlungen wird der gesamte Betrag fiktiv auf einen Auszahlungszeitraum von 10 Jahren umgelegt. Auf die fiktiv errechnete monatliche Summe wird dann der Freibetrag angelegt.