Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Künftig werden die Angehörigen eines zu Pflegenden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Erstattung der Pflegekosten herangezogen. Dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:
„Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige Herausforderungen. Neben der Arbeit und parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und finanzielle Belastung dar. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro werden Eltern und Kinder von zu Pflegenden künftig für die Pflegekostenerstattung herangezogen. Das entlastet Familien in solch schwierigen Situationen erheblich!“
Teilhabeberatung wird abgesichert
Außerdem wird die Situation für Menschen mit Behinderungen verbessert. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen wird entfristet und flächendeckend gesichert.
„In Essen gibt es mehrere unabhängige Beratungsstellen. Ihre Arbeit ist ein wichtiger Baustein für eine inklusive Gesellschaft. Für alle dort Engagierten sowie Ratsuchenden ist das ein richtig guter Tag. Dass die Arbeit der Beratungsstellen nun kein Ablaufdatum mehr hat, ist schon eine gute Nachricht. Aber mindestens genauso gut ist es, dass die Beratungsstellen künftig auch mehr Geld erhalten. Bundessozialminister Hubertus Heil hat durchgesetzt, dass die Mittel ab 2023 um etwa zehn Prozent auf 65 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden“, so der Abgeordnete Dirk Heidenblut (SPD).
In den Beratungsstellen wird partnerschaftlicher und niedrigschwelliger Austausch auf Augenhöhe ermöglicht. Die kostenfreie Beratung umfasst alle Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und informiert über mögliche Ansprüche, zu Ansprechpartnern und den Trägern. Bisher war dieses Angebot bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Situation junger Menschen mit Behinderung verbessert sich
„Besonders freut mich eine Verbesserung für junge Erwachsene mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben. So müssen die Einrichtungen ihre Kosten für Bewohner im Alter zwischen 18 und 21 Jahre nicht getrennt mit verschiedenen Sozialhilfeträger abrechnen. Der bürokratische Aufwand an der Schnittstelle zwischen mehreren Sozialgesetzbüchern wäre in einem einzigen Chaos geendet. Das hätte gar die Unterbringung der jungen Erwachsenen gefährden können. Gerade in dieser Lebensphase ist ein stabiles Umfeld wichtig. Die Schule endet und die Ausbildung beginnt. Davon profitieren auch viele junge Essenerinnen und Essener und Einrichtungen in meiner Heimatstadt. Gut, dass die Bundesländer und die Sozialverbände hier Druck gemacht haben“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut (SPD) zum Abschluss.