Ein Änderungsantrag zur Ausbildungsreform der Anästhesietechnischen sowie der Operationstechnischen Assistenten sorgt derzeit für Diskussionen. Konkret geht es um die Befugnisse und die Ausbildung von Notfallsanitätern. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für die Rettungsdienste, positioniert sich:
„Die halbgaren Änderungen zu den Notfallsanitätern müssen weg. Entscheidungen darüber, ob Notfallsanitäter heilkundliche Leistungen im Rettungswagen erbringen können oder nicht, sollte nicht in jedem Bundesland anders geregelt sein. Das führt nur zu einem bundesweiten Flickenteppich. Das Thema ist zu wichtig für einen Schnellschuss. Das hat auch die Anhörung gezeigt. Aus meiner Sicht sollte sich der Bundestag die Zeit für eine vernünftige Lösung nehmen und den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen, allerdings schnell in einem der nächsten Gesetzesvorhaben.“
Im Notfall kommt es auf Sekunden an. Eigentlich dürfen nur Ärzte invasive Maßnahmen zur Lebensrettung vornehmen, wie beispielsweise das Anlegen von Infusionen. Da greift der Heilkundevorbehalt. Auf der anderen Seite macht sich der Notfallsanitäter strafbar, wenn er lebensrettende Maßnahmen unterlässt. Ein unmöglicher Konflikt! Auf Initiative der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat kürzlich eine sinnvolle Änderung des Notfallsanitätergesetzes beschlossen.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut weiter: „Die Verlängerung der Frist für die Weiterbildung der alten Rettungsassistenten zu den neuen Notfallsanitätern ist nach wie vor sinnvoll. Gemeinsam mit meiner Kollegin Bettina Müller habe ich bereits vor einem Jahr in einem Brief an Minister Spahn auf dieses Problem hingewiesen.“