Ein mutiger Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens – Bundestag diskutiert Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)

Vergangene Woche hat der Bundestag in 1. Lesung das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beraten. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, E-Health und Telemedizin, lobt die wichtigen Ansätze im Entwurf, ist aber auch skeptisch:

„Endlich geht es mit den parlamentarischen Beratungen zum DVG los. Der Entwurf bietet viele gute Ansätze und ist ein mutiger Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ich gebe zu, dass ich die vorgeschlagene Regelung zur vorläufigen Erstattung von Gesundheits-Apps für 12 Monate kritisch sehe. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine App wirklich die Versorgung verbessert. Es drohen völlig überzogene Preise für Apps, deren tatsächlicher Nutzen unklar ist. Da werden wir im Bundestag eventuell nachbessern müssen.“

Auch die Freigabe von GesundheitsApps durch die Krankenkassen sieht der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut (SPD) kritisch: „Gerade therapieunterstützende Apps müssen zwingend vom behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten verordnet werden. Dass das allein die Krankenkassen entscheiden sollen, lehne ich ab.“

Mit dem DVG sollen Regelungen geschaffen werden, um Apps und andere digitale Anwendungen in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Ebenso werden weitere Leistungserbringer, wie beispielsweise die Pflege, an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Krankenkassen können eigene Budgets zur Förderung digitaler Innovationen einsetzen. Der Innovationsfonds wird mit 200 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde den Krankenkassen aufgetragen, dass sie ab 2021 ihren Versicherten die Nutzung einer ePA anbieten müssen. Weitere Konkretisierungen zu den verschiedenen ePA-Anwendungen (bspw. Impfausweis, Mutterpass, Zahn-Bonus-Heft) sollten mit dem DVG folgen.

Regelungen zum Datenschutz und zur elektronischen Patientenakte sollen in einem separaten Gesetz folgen. Die Verzögerung war notwendig, da aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken das Bundesjustizministerium intervenierte. Die Passagen wurden aus dem ursprünglichen Referentenentwurf entfernt. Im Herbst soll ein eigenes Gesundheitsdatenschutzgesetz vorliegen.