Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Das Masernschutzgesetz zielt darauf ab, dass ein flächendeckender Impfschutz gegen Masern hergestellt wird. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit, sagt:
„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind eine ansteckende Infektionskrankheit und können Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Seit Jahrzehnten sind Impfstoffe verfügbar. Ich finde es unerträglich, dass heutzutage immer wieder die Masern ausbrechen. Kinder oder Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie bspw. Kindertagesstätten untergebracht bzw. tätig sind, müssen künftig nachweisen, dass sie gegen die Masern geimpft sind. Jetzt freue ich mich auf die Fachberatungen im Gesundheitsausschuss.“
Auch weitere Aspekte werden mit dem Maserschutzgesetz geregelt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält den Auftrag, die Bevölkerung regelmäßig über das Thema „Impfen“ zu informieren. Zudem soll jeder Arzt Schutzimpfungen durchführen können. Impfen soll bei jedem Arztbesuch möglich sein. Zur lückenlosen Dokumentation soll künftig der Impfpass in der elektronischen Patientenakte verfügbar sein.