Die Bundesregierung hat heute ein ganzes Paket zur Sicherstellung der wohnortnahen Apothekenversorgung beschlossen. Das Paket besteht aus dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und mehreren Verordnungen. Dazu sagt Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken muss überall sichergestellt sein. Sie ist das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. Niemand ist so unkompliziert zu erreichen wie die Apothekerin oder der Apotheker um die Ecke. Durch verschiedene Vergütungsanpassungen in einer Gesamthöhe von mehr als 200 Millionen Euro, werden gezielt die Apotheken gefördert, die überall im Land tagtäglich ihrer wichtigen und unerlässlichen Arbeit nachgehen.“
Per Gesetz wird festgelegt, dass jede (Versand-)Apotheke die Kassenrezepte bedienen will, künftig einen einheitlichen Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufrufen muss. Rabatte, sogenannte Rx-Boni, werden im SGB V verboten (Gleichpreisigkeit). Sie sind nach einem EuGH-Urteil von 2016 aktuell nur ausländischen Versandapotheken gestattet.
Dazu ergänzt der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut: „Wir reden allerorten, nicht nur im Gesundheitswesen, über die Digitalisierung. Auch der Arzneimittelversandhandel wächst stetig. Ich bin mir nicht sicher, ob die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung zur Gleichpreisigkeit rechtlich tatsächlich haltbar ist. Das Justizministerium hat dies meiner Meinung nach zurecht kritisiert. An dem Punkt werden wir im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess möglicherweise noch mal nachbessern müssen.“
Zusätzlich wurden Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung und an der Apothekenbetriebsordnung beschlossen. Die Krankenkassen sollen künftig einen erhöhten Notdienstzuschlag zahlen. Dadurch kommt den Apotheken, die einen Nacht und Notdienst anbieten, insgesamt 40 Millionen Euro zusätzlich zugute. Weitere 150 Millionen Euro erhalten die Apotheken für zusätzliche Dienstleistungen, wie die Überwachung von Arzneimitteltherapien oder die Erfassung einfacher Gesundheitswerte.
Die Abgabe von verschriebenen Betäubungsmitteln wird aufgrund des hohen Bürokratieaufwandes höher als bisher vergütet. In Modellprojekten soll erprobt werden, ob Apotheker Grippeschutzimpfungen durchführen können. Ebenso wird klargestellt, dass Arzneimittel nicht über Automaten abgegeben werden dürfen. Auch wird die Sicherstellung der Kühlketten im Botendienst und Versandhandel geregelt.