Schluss mit ePA-Kuddelmuddel

Heute hat die Bundesregierung den Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beschlossen. Aufgrund rechtlich problematischer Datenschutzregelungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) wurden auf Drängen des Bundesjustizministeriums (BMJV) diese Passagen aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt. Im Herbst soll ein eigenes Gesundheitsdatenschutzgesetz vorliegen. Dazu die Einschätzung von Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, E-Health und Telemedizin:

„Ich bin froh, dass es mit dem DVG nun endlich mit Schub weitergeht. Richtig ist aber, zur elektronischen Patientenakte muss endlich eine brauchbare und datenschutzkonforme Regelung her. Mit dem bisherigen Kuddelmuddel muss Schluss sein. Das gilt für neue, wie für bestehende Vorgaben. Hier haben sich Gesundheitsministerium und Gematik bisher nicht ausreichend eingesetzt. Ich bin dem Justizministerium sehr dankbar, dass nun gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium an einer rechtlich sauberen Lösung gearbeitet wird. Nun wird der Paragraf zur elektronischen Patientenakte herausgelöst und ein eigenes Gesetz gemacht.

Datenhoheit und Datenschutz gehören zusammen. Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Erfolg und Misserfolg der elektronischen Patientenakte hängen von der Akzeptanz der Patientinnen und Patienten ab. Diese müssen die Hoheit über ihre Daten haben. Der Konsens darf nicht relativiert werden, das gefährdet wissentlich und absichtlich das gesamte Projekt.“

Mit dem DVG sollen Regelungen geschaffen werden, um Apps und andere digitale Anwendungen in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Ebenso werden weitere Leistungserbringer, wie beispielsweise die Pflege, an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Krankenkassen können eigene Budgets zur Förderung digitaler Innovationen einsetzen. Der Innovationsfonds wird mit 200 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde den Krankenkassen aufgetragen, dass sie ab 2021 ihren Versicherten die Nutzung einer ePA anbieten müssen. Weitere Konkretisierungen zu den verschiedenen ePA-Anwendungen (bspw. Impfausweis, Mutterpass, Zahn-Bonus-Heft) sollten mit dem DVG folgen.